16. Apr 2020
Sollten Sie unter die Ausnahmeregelungen des Sozialministeriums fallen und dringend einen Tagespflegeplatz suchen, dann kontaktieren Sie uns.
Am 18. März 2020 hat das Sozialministerium es untersagt Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege zu betreiben.
Jedoch gibt es hierzu einige Ausnahmeregelungen. Diese lauten:
Ein eingeschränkter Betrieb kann den Einrichtungen nach Abs. 1 fortgesetzt und den Nutzerinnen und Nutzern das Betreten dieser Einrichtungen gestattet werden, wenn und soweit aus zwingenden Gründen die Aufrechterhaltung der Pflege für einzelne Personen erforderlich ist. Ein zwingender Grund liegt vor, wenn:
Die Betreuung von Nutzerinnen und Nutzern, bei denen die Voraussetzungen nach Abs. 2 vorliegen, kann auch in einer anderen als der bisherigen Einrichtung erfolgen. Der Einrichtung
ist gestattet den Betrieb auch zur Betreuung dieser Personen aufrecht zu erhalten.
Sollten Sie dringend einen Tagespflegeplatz suchen, und fallen in diese gesetzliche Regelung hinein, können Sie uns gerne unter der Telefon Nr. 07821 9548780 kontaktieren.
Sollten Sie dringend einen Tagespflegeplatz suchen, und fallen in diese gesetzliche Regelung hinein, können Sie uns gerne unter der Telefon Nr. 07821 9548780 kontaktieren.
Alle weiteren Informationen der Landesregierung bezüglich der Verordnung zur Untersagung des Betriebs von Einrichtungen der Tagespflege finden Sie hier.