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Notgruppe Tagespflege im "Haus Zeitwerk"

16. Apr 2020

Sollten Sie unter die Ausnahmeregelungen des Sozialministeriums fallen und dringend einen Tagespflegeplatz suchen, dann kontaktieren Sie uns.

Ausnahmeregelungen zum Verbot des Betreibens einer Tages- und Nachtpflege-Einrichtung.

Am 18. März 2020 hat das Sozialministerium es untersagt Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege zu betreiben.

Jedoch gibt es hierzu einige Ausnahmeregelungen. Diese lauten:

Ein eingeschränkter Betrieb kann den Einrichtungen nach Abs. 1 fortgesetzt und den Nutzerinnen und Nutzern das Betreten dieser Einrichtungen gestattet werden, wenn und soweit aus zwingenden Gründen die Aufrechterhaltung der Pflege für einzelne Personen erforderlich ist. Ein zwingender Grund liegt vor, wenn:

  1. pflegebedürftige Nutzerinnen und Nutzer im eigenem häuslichen Umfeld untergebracht sind, ihre Betreuungs- oder Pflegeperson in kritischer Infrastruktur germäß Paragraf eins Abs. 6 CoronaVO arbeitet und unabkömmlich ist und eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und -modelle nicht gewährleistet werden kann; die Unabkömmlichkelt der Betreuung- oder Pflegeperson ist durch schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers bzw. der Dienststelle nachzuweisen,

  2. pflegebedürftige Nutzerinnen und Nutzer, deren häusliche Versorgung bei Wegfall der teilstationären Pflege aus medizinischen Gründen glaubhaft gefährdet wäre, oder

  3. ein vergleichbar zwingender Grund wie in Ziffer eins oder zwei vorliegt.

  4. Über die Gewährung einer Ausnahme nach Abs. 2 entscheidet die jeweilige Einrichtungsleitung unter Abwägung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der erhöhten Infektionsgefahr in der Einrichtung sowie der besonderen Gefährdung der Nutzerinnen und Nutzer im Fall einer Infektion.

Die Betreuung von Nutzerinnen und Nutzern, bei denen die Voraussetzungen nach Abs. 2 vorliegen, kann auch in einer anderen als der bisherigen Einrichtung erfolgen. Der Einrichtung
ist gestattet den Betrieb auch zur Betreuung dieser Personen aufrecht zu erhalten.

Sollten Sie dringend einen Tagespflegeplatz suchen, und fallen in diese gesetzliche Regelung hinein, können Sie uns gerne unter der Telefon Nr. 07821 9548780 kontaktieren.

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Sollten Sie dringend einen Tagespflegeplatz suchen, und fallen in diese gesetzliche Regelung hinein, können Sie uns gerne unter der Telefon Nr. 07821 9548780 kontaktieren.

Alle weiteren Informationen der Landesregierung bezüglich der Verordnung zur Untersagung des Betriebs von Einrichtungen der Tagespflege finden Sie hier.

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