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Eröffnung "Haus Zeitwerk" in Reichenbach frühstens ab 15.06.2020

24. Mär 2020

Aufgrund der Verordnung des Sozialministeriums ist der Betrieb von Einrichtungen der Tagespflege nach § 71 SGB XI zum Schutz vor Infektionen mit Sars-CoV-2 verboten.

Eröffnung frühstens ab 15. Juni 2020

Der Grund dafür ist, dass in Angeboten der Tagespflege überwiegend alte und/oder erkrankte Menschen betreut werden. Diese Menschen gehören zur Risikogruppe. Sie müssen nach einer Infektion oft überdurchschnittlich häufig beatmet werden und die Gefahr ist groß, dass sie an der Infektion sterben.

Die Bewohnerinnen und Bewohner gehen zudem tagsüber beziehungsweise nachts nach Hause und kehren jeweils morgens oder abends in die Einrichtungen zurück. Damit ist das Infektionsrisiko hoch. Hinzu kommt, dass anders als in stationären Einrichtungen nicht möglich ist, Einrichtungen der Tagespflege effektiv nach außen abzuschirmen.

Informationen zur Notgruppe Tagespflege im "Haus Zeitwerk"

Es gibt Ausnahmeregelungen zum Verbot des Betreibens einer Tages- und Nachtpflege-Einrichtung.

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag Notgruppe Tagespflege im "Haus Zeitwerk"

Sollten Sie unter die Ausnahmeregelungen des Sozialministeriums fallen und dringend einen Tagespflegeplatz suchen, dann kontaktieren Sie uns.

Logo Haus Zeitwerk

Alle weiteren Informationen der Landesregierung bezüglich der Verordnung zur Untersagung des Betriebs von Einrichtungen der Tagespflege finden Sie hier.

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