Betreutes Wohnen gehört zu den relativ neuen Wohnkonzepten. Die Wohnform gibt es für körperlich und geistig fitte ältere Menschen, aber auch für psychisch Kranke oder Menschen mit Behinderung. Je nach Bedarf unterstützen Pflegekräfte die Bewohner im betreuten Wohnen. Ziel ist es, diesen Menschen ein weitestgehend selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen.
Beim betreuten Wohnen leben Menschen in der Regel innerhalb einer speziellen Wohnanlage in ihrer eigenen Wohnung. Diese Wohnung ist altersgerecht und barrierefrei eingerichtet. Das heißt zum Beispiel:
Hilfe und Betreuung können bei Bedarf individuell dazu gebucht oder von Angehörigen übernommen werden. Solange die Bewohner noch relativ fit sind, reicht es oft aus, wenn einmal wöchentlich eine Reinigungskraft durch die Wohnung geht.
Wenn Sie sich ohne Pflegegrad für betreutes Wohnen entscheiden, müssen Sie die Kosten dafür selbst aufbringen.
Neben den Kosten für die Wohnung (Kaltmiete und Nebenkosten, wie z. B. Strom und Kabelfernsehen) kommen meist pauschale Grundleistungen und - je nach Abruf - die Kosten für pflegerische Leistungen, Wäschewaschen, Saubermachen oder für Mahlzeiten hinzu. Den Umfang der Kosten und Leistungen sollten Sie vor dem Einzug unbedingt klären.
Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse anteilig die Kosten für die ambulante Pflege und weitere Leistungen, wie den Hausnotruf oder Maßnahmen zur Anpassung des Wohnraums.
Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie zusätzliche Leistungen aus der Pflegekasse, wie beispielsweise den Entlastungsbetrag.
Wohnen mit Service, nennen wir das betreute Wohnen im Haus Zeitwerk auch. Denn in unserer Wohnanlage für ältere Menschen werden Wohnungen mit unterschiedlichen zubuchbaren Serviceleistungen zur Verfügung gestellt. ln der Regel findet die pflegerische Betreuung/Altenpflege dabei über unseren erfahrenen ambulanten Pflegedienst, das "Geroldsecker Pflegeteam", statt.
Jeder Bewohner hat die Möglichkeit, entsprechend seiner Notwendigkeit und seiner finanziellen Möglichkeiten Leistungen wie Essen auf Rädern, Reinigungsservice usw. frei dazu zu buchen oder bei Vorliegen eines Pflegegrades auch über die Pflegeversicherungsleistung abzurechnen.
Wenn pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad in einem
betreuten Wohnen leben, erhalten Sie die gleichen Pflegeleistungen wie Menschen,
die zu Hause gepflegt werden. Das bedeutet, dass sie alle Leistungen der
Pflegekasse erhalten, wie z. B.:
Egal ob Sie zu Hause oder im betreuten Wohnen leben, die Pflegeversicherungsleistung und auch die Höhe der Leistungen sind immer gleich. Sobald sie jedoch in ein Pflegeheim wechseln, weil die Pflege im betreuten Wohnen nicht mehr ausreicht, erhalten Sie die oben genannten Leistungen nicht mehr.
Mit zunehmendem Alter kann die Frage aufkommen, ob die momentane Wohnform noch die richtige für einen ist.
So überlegen sich viele Senioren, ob ein betreutes Wohnen für sie besser wäre als in den eigenen vier Wänden zu leben.
Doch diese Entscheidung sollte gut durchdacht sein, denn gerade in fortgeschrittenem Alter möchte man ja nicht mehr zu oft umziehen müssen.
Unsere betreuten Wohnungen sind mit dem ambulanten Pflegedienst und der Tagespflege gekoppelt. Da die Wohnform „Betreutes Wohnen im Alter“ für die Pflegekasse mehr oder weniger gleichgesetzt ist mit dem „Wohnen im privaten Umfeld“, ist es durchaus möglich, dass Menschen mit einem Pflegegrad 2-5 in einer betreuten Wohnanlage auch Tagespflege in Anspruch nehmen können.
Wünschen Sie eine persönliche Beratung zum Mietpreis, der ambulanten pflegerischen Versorgung oder dem Besuch der Tagespflege im Haus Zeitwerk, dann wenden Sie sich bitte an uns.