Eine notwendige Hilfe.

Es sind die kleinen Gesten, die uns stark machen!

Alltägliche Dinge entwickeln sich im Alter und während
Krankheit oder physischer Behinderungsphasen oft zu unüberbrückbaren Hindernissen. Nebensächlichkeiten stellen den Betroffenen vor Aufgaben, die sie nur noch mit kompetenter Hilfestellung oder Anleitung bewältigen können.
Hierzu ist ein hohes Maß an moralischer Sensibilität
und Einfühlungsvermögen Voraussetzung
um das Leben zuhause zu ermöglichen.

Alter und Krankheit wünscht sich vor allem eins: Respekt!

  • Pflege ist eine soziale Dienstleistung von Menschen für Menschen.
  • Pflege ist ein Erkennen und Behandeln der menschlichen Reaktion auf aktuelle und potentielle Gesundheitsprobleme.
  • Pflege ist auf das Zurechtkommen im Lebensalltag bei gesundheitlicher Beeinträchtigung orientiert.
  • Pflege ist Kunst und Wissenschaft.
  • Pflege ist ein Beziehungs- und Problemlösungsprozess.
Eine Notwendige Hilfe

Fachkräfte für Alten- /und Krankenpflege, speziell geschulte hauswirtschaftliche Kräfte, examinierte Pflegehilfskräfte aus der Alten-/Krankenpflege, ausgebildete Betreuungskräfte sorgen für eine effiziente Dienstleistung für den Kunden.

Pflegerische Hilfen / Behandlungspflegerische Hilfen
Hauswirtschaftliche Hilfen
Individuelle Betreuung
Pflegerische Hilfen / Behandlungspflegerische Hilfen
  • Übernahme der Medikamentengabe
  • Verabreichung von Injektionen (z. B. Insulin)
  • Anlegen von Kompressionsverbänden oder Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen.
  • Versorgung von akuten chronischen Wunden (Ulkus cruris)

und vieles mehr...

Hauswirtschaftliche Hilfen
  • Haushaltsführung
  • Einkaufen
  • Getränke- und Essenszubereitung (kalt oder warm)
  • Wäsche- und Kleiderpflege
  • Wohnungsreinigung, z. B. Fenster putzen, Gardinen waschen

und vieles mehr...

Individuelle Betreuung
  • Begleitung zum Einkauf, zu Ärzten, Behörden, zu Veranstaltungen oder bei Spaziergängen
  • Gespräche, Spiele, Vorlesen, Basteln, Handarbeiten

Übersicht der Leistungen in der ambulanten pflegerischen Versorgung:

*Anmerkung: Abrechnung pro angefangene ¼ Stunde
Körperbezogene Pflegemaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung, die untrennbar mit der pflegerischen Betreuungsmaßnahme in Verbindung stehen (z.B. Toilettengang, Essen und Trinken, An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung), sind Bestandteil des Leistungspakets und können über die Betreuungszeit abgerechnet werden.